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Fahrgastrechte

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Fahrgastrechte

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009 gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.fahrgastrechte.info

 

Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte mit der Bearbeitung nicht zufrieden sein, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wenden.


Die Kontaktdaten lauten: 
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228/30795-400
Telefax: 0228/30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de​

Kontakt

Reisedienst der
Schwäbischen Alb-Bahn

Bahnhofstraße 8
72525 Münsingen

Tel. 0800 4447673 (kostenfrei)

reisedienst@alb-bahn.com
www.alb-bahn.com

Schalteröffnungszeiten

Fahrkartenschalter im Bahnhof Münsingen

Ganzjährig:
Mo - Fr: 8:30 – 14:00 Uhr
(außer an Feiertagen)

Zusätzlich in der Sommersaison
(1.5. bis 20.10.2024):

Samstag: 8:30 - 14:00 Uhr
Sonntag: 10:00 - 17:30 Uhr